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Der Gründungsauftrag mit der BARU GmbH, Fasanenstraße 35, in 10719 Berlin kommt wie folgt zustande: Der Auftraggeber überweist die vollständigen Gebühren für den erteilten Auftrag und über- mittelt an die BARU GmbH alle erforderlichen Daten [per Auftragsformular], die für die Gründung der Gesellschaft erforderlich sind. Erst wenn darauf hin dieser Auftrag mit der vollständigen Bezahlung auf dem angegeben Konto gutgeschrieben ist und die vollstän- digen Daten bei der BARU GmbH per Fax oder Post eingegangen sind, kommt der Vertrag über die Gründung mit der BARU GmbH zustande. Überweisungen Bei der Überweisung muss immer und ausschließlich in dem Verwendungszweck der Name des Auftraggebers stehen, um Verwechslungen bei der Buchung zu vermeiden. Für alle an- deren Einzahlungen übernehmen wir keine Gewähr, insbesondere nicht für eine zeitnahe Verbuchung und Durchführung des Auftrages. Inhalt der Gründungs-Pakete Bei den angebotenen Gründungs-Paketen gelten grundsätzlich nur die Dienstleistungen, die in den Gründungs-Paketen und in dem Auftragsformular aufgeführt sind. Nebenab- sprachen jeglicher Art müssen schriftlich erfolgen. Registrierung der Limited Die Eintragung und Registrierung der Limited in England erfolgt nach den Regelungen des Companies Act, sowie den weiteren gesetzlichen Regelungen. Jegliche Informationen, Hin- weise und Ratschläge des Auftragsnehmers beruhen auf der Auslegung des englischen Rechts und Rechtsprechung, welches nach besten Wissen und Gewissen erfolgt. Unge- achtet dessen, kann der Auftragnehmer keine Haftung in Bezug auf jegliche Hinweise, Ratschläge oder Informationen übernehmen, weder in rechtlicher noch in sonstiger Weise, für irgendwelche Verbindlichkeiten, Kosten oder Verluste, die dem Auftraggeber im Zu- sammenhang mit der Eintragung, Etablierung oder dem Erwerb einer Firma oder juris- tischen Person entstehen. Wir verpflichten uns für die äußerst sorgfältige Ausführung und die schnellstmögliche Übermittlung der ordnungsgemäßen Papiere, bzw. Dokumente und die dazu gehörigen Dienstleistungen. Der Auftraggeber erhält seine kompletten Firmen-Dokumente in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen. Aus rechtlichen Gründen kann durch uns weder eine Rechts- noch steuerliche Beratung durchgeführt werden. So übernehmen wir insbesondere keinerlei Haftungen für irgend- welche Gestaltungen, die mit der jeweiligen Firmengründung verbunden ist. Soweit wir eine Leistung auf Grund des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nicht selbst erbringen können, wird diese durch die mit der BARU GmbH kooperierenden Rechtsanwälten, Steuerberater oder Notare erbracht. Dies setzt dann das Zustandekommen eines seperaten Mandatsvertrages zu den Rechtsanwälten/Steuerberater voraus. Bankkonten Die BARU GmbH ist keine Bank oder ähnliches. Die Aktivitäten der BARU GmbH bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung oder Beschaffung eines Geschäftskontos für das je- weilige in Auftrag gegebene Gründungs-Paket. Für den Gebrauch der Bankkonten gelten ausschließlich die AGB und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Banken und kontoführen- den Stellen. Die deutschen Banken benötigen für die Kontoeröffnung eine deutsche Handelsregister-Eintragung von der Gesellschaft. Darum kann die BARU GmbH erst nach der deutschen Handelsregister-Eintragung die Kontoeröffnung veranlassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich sofort nach der Handelsregister-Eintragung dies der BARU GmbH mitzuteilen, um Verzögerungen bei der Kontoeröffnung zu vermeiden. Stellung eines Treuhand-Geschäftsführers Bei dem Gründungs-Paket mit der Zusatzoption Stellung des Treuhand-Geschäftsführer ist die BARU GmbH nur als Vermittler tätig. Der Geschäftsführervertrag wird direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Treuhand-Geschäftsführer geschlossen, dies gilt auch für eventuelle gesonderte Absprachen mit dem Geschäftsführer. Das monatliche Honorar für den Treuhand-Geschäftsführer beträgt € 195,00 netto und wird monatlich direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Treuhand-Geschäftsführer abgerechnet. Certificate of good standing Benötigt der Auftraggeber für irgendwelche deutschen Ämter nachträglich ein certificate of good standing so erhält der Auftraggeber von dem Auftragnehmer dieses certificate zum Selbstkostenpreis. Dies gilt für alle angebotenen Gründungs-Pakete. Informationspflichten Der Auftraggeber ist verpflichtet, der BARU GmbH fortlaufend über alle etwaigen Än- derungen seiner, in dem Auftrag angegebenen Daten, unverzüglich schriftlich zu infor- mieren. Das gilt insbesondere bezüglich seiner eigenen postalischen Erreichbarkeit. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Aktualität der gespeicherten Daten uner- lässliche Voraussetzung, insbesondere für die Weiterleitung von Schreiben des Companies House, aber auch den Bestand der Gesellschaft ist. So ist der Auftraggeber verpflichtet, einmal jährlich gegenüber dem Companies House einen annual return abzugeben. Hiermit wird die Richtigkeit der gespeicherten Daten und der Umstand, dass keine Änderungen innerhalb der Gesellschaft vorgenommen worden sind, bestätigt. Die Nichtabgabe der Erklärung sowie eine etwaige Fehlerhaftigkeit können zur Erhebung von Bußgeldern, aber auch zur Löschung der Gesellschaft führen. Hierfür haftet die BARU GmbH nicht. Soweit die BARU GmbH den annual return für den Auftraggeber im Rahmen des Service- paketes abgeben soll, muss die BARU GmbH auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seitens des Auftraggebers übermittelten Daten vertrauen. Ein Verstoß gegen die Infor- mationspflicht wirkt sich daher unmittelbar zu Lasten des Auftraggebers aus. Das gilt insbesondere bezüglich einer möglichen Zwangslöschung der Gesellschaft. Die BARU GmbH haftet dafür nicht. Liegt eine Insolvenz der Gesellschaft vor, so ist der Auftrag- geber verpflichtet, dies unverzüglich der BARU GmbH anzuzeigen. Im Übrigen ist er aber selbst verpflichtet, allen damit in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen nachzu- kommen. Die verspätete Einreichung von Dokumenten gegenüber englischen Behörden, führt zur Verhängung von Bußgeldern. Diese sind ebenfalls vom dem Auftraggeber zu tragen, soweit der Auftraggeber die BARU GmbH nicht unverzüglich informiert, bzw. die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht geliefert hat. Die BARU GmbH oder seine Handlungsgehilfen wie z.B. Company Secretary sind berech- tigt Postsendungen, die vom Companies House an das Registered Office des Auftrag- gebers gesendet werden, zu öffnen und den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Die Notwen- digkeit dieser Regelung ergibt sich aus der denkbaren Notwendigkeit des sofortigen Handelns gegenüber dem Companies House, da bei einfacher Postweiterleitung nicht zwingend gewährleistet ist, dass gesetzte Fristen eingehalten werden können. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Auftraggeber bei der BARU GmbH als Dienstleistung auch den Company Secretary bestellt und bezahlt hat. Datenschutz Die BARU GmbH weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass firmenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die BARU GmbH ist berechtigt, die Bestandsdaten des Auftraggebers und deren Vertreter zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertragszwecks, erforderlich ist und sofern der Vertragspartner dieser Verwendung seiner Daten nicht widerspricht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie wechselseitig im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln. Gerichtsstand Für die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich Deutsches Recht an- wendbar. Gerichtsstand ist Berlin. Dies gilt auch, soweit Deutsches Recht nicht dispositiv anwendbar sein sollte. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil- weise nicht rechtswirksam sein, ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder undurch- führbar sein, oder sollte sich eine Regelungslücke finden, die erkennbar einer Regelung unterfallen sollte, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe des von den Parteien wirtschaft- lich gewollten. Eine etwaige Lücke ist so zu schließen, wie dies im Falle der Regelung erfolgt wäre.
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