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Ein von uns gestellter Treuhänder tritt für Sie ein, d.h. er wird der Share- holder (Firmeneigentümer, Gesellschafter) im englischen und deutschen Handelsregister. Sie sind natürlich der wirtschaftliche Eigentümer, der so- genannte Benificial Owner und erhalten selbstverständlich zu Ihrer Ab- sicherung von uns eine Abtretungsurkunde für Ihre Gesellschaft. Somit können Sie uneingeschränkt über Ihre Gesellschaft verfügen.
Der Treuhänder stellt durch die Gesellschaft Sie, oder eine von Ihnen ge- nannte Person als Director (Geschäftsführer) an. Den Anstellungsvertrag stellen wir Ihnen gerne als Muster zur Verfügung. Eventuelle Pfändungen aus Ihrer Vergangenheit können die Gläubiger nicht in das Vermögen Ihrer neuen Limited-Gesellschaft durchführen lassen, da die neue Gesellschaft ja keine Schulden hat und nicht dem Vollstreckungszugriff Ihrer Gläubiger ausgesetzt ist. Die Anonymität für den eigentlichen Eigentümer in öffentlichen Registern ist absolut garantiert. Ihre Identität ist in keinen öffentlichen Registern - weder in England noch in Deutschland - erfasst. Die Treuhandschaft wird bei uns als eine private Angelegenheit zwischen Ihnen und uns betrachtet.
Im Rahmen des Treuhandservices erhalten Sie nach der deutschen Handels- registereintragung garantiert für Ihre neue Gesellschaft ein echtes deutsches Geschäftskonto, mit Online-Zugriff, PIN u. TAN, eine EC-Karte, Schecks und alles was zu einem Geschäftskonto dazugehört, was im Falle von Bonitätsproblemen unentbehrlich ist. Wer außer Ihnen noch über das Geschäftskonto verfügen soll, entscheiden Sie ganz alleine (der Treuhänder hat keinen Zugang zu Ihrem Geschäftskonto).
Ihre jetzige Schufa-Eintragung ist völlig egal, und interessiert niemanden, da das Geschäftskonto auf die Limited eröffnet wird, und die von uns gestellten Treuhänder bonitätsstark sind. Zusätzlich können Sie ohne Bonitätsprüfung gegen eine Sicherheitshinterlegung bei Ihrer neuen Geschäftsbank eine echte (geprägte) deutsche VISA- und MASTER CARD beantragen. Wir bitten Sie, diesen Service nicht zu missbrauchen, da wir sonst ohne Wenn und Aber von dem Treuhandservice zurücktreten werden. Sofort, nach Erhalt des Gründungsauftrages, vereinbart der von uns gestellte Treuhänder einen Banktermin und klärt im Vorfeld schon alles für Sie ab. Somit müssen Sie keine unangenehmen Bankgespräche mehr führen und lästige Fragen beantworten. Eventuelle Pfändungen aus Ihrer Vergangenheit können die Gläubiger über das Geschäftskonto nicht durch- führen lassen, da Sie nach außen hin nicht als Eigentümer der Gesellschaft erscheinen werden. Hierbei handelt es sich um ein Gesellschaftskonto, das auf den Namen der Limited und nicht auf Sie privat eröffnet wird, z.B. Muster Limited, somit ist das Konto hinsichtlich gegen Sie persönlich bestehender Verbindlichkeiten pfändungssicher. Sie können in aller Ruhe mit Ihrem neuen Geschäftskonto arbeiten und müssen nicht fürchten, dass Ihr hart verdientes Geld gepfän- det werden kann.
Diese werden durch uns bzw. den zur Verfügung gestellten Treuhändern/Treuhand-Director erledigt. In jedem Fall treten für Sie keine weiteren Kosten auf.
Wenn Sie nach einem Jahr der Gründung unseren Service und die ganz- jährige Betreuung gerne über uns weiterführen möchten, dann fällt für Ihre Gesellschaft eine jährliche Gebühr (Jahresgebühr) in Höhe von € 840,00 zzgl. 19% MwSt., der folgenden Service beinhaltet, an: für die Stellung des Registered Offices, für die Stellung des Company Secretary. Der Secretary empfängt die gesamte englische Behördenpost Ihrer Gesellschaft und erledigt für Sie die komplette schriftliche Korrespondenz für Ihre Gesellschaft. Selbstverständlich werden Sie über jeden Schriftverkehr informiert.
Für die Stellung des Treuhand-Gesellschafters, die Erstellung des jährlichen annual return (Status Berichtes) inklusive der Amtsgebühren, die Ausfüllhilfe bei der Erstellung des annual account durch Sie (reine Bilanz- Übertragung nach UK-GAAP, keine Steuerberatung). Falls Sie den annual account separat durch einen Steuerberater erstellen lassen möchten, können Sie selbstverständlich einen gesonderten Auftrag mit den mit uns kooperierenden Rechtsanwälten/Steuerberater schließen. In diesem Service sind alle Pflichten die Sie in England erledigen müssen enthalten. Sie müssen sich also in England um nichts mehr kümmern. Alle Kosten sind in der Jahresgebühr enthalten!
angemeldet auf Ihre Limited. Im Rahmen des Treuhandservices erhalten Sie auf Wunsch einen Leasing-Wagen, oder einen Langzeit-Mietwagen ohne Bonitätsprüfung zu ganz normalen Leasingraten, da unsere Treuhänder bonitätsstark sind.
Sie müssen keine Anzahlung von 30% leisten, lediglich eine einmalige Sicherheitshinterlegung auf Ihrem neuen Geschäftskonto in Höhe von € 3.500,00 für einen Transporter oder Mittelklassewagen (BMW 5er, A6 usw.) oder € 7.000,00 für die mittlere Oberklasse z.B. (S-Klasse, 7er oder A8). Die Sicherheitshinterlegung bleibt somit in Ihrem Eigentum und wird nach Ende der Leasing oder Mietzeit wieder aufgelöst. Wir haben einen Rahmenvertrag mit einer der größten Leasing Gesell- schaften, die Ihren Traum sofort erfüllen kann. Gegen einen Aufpreis in Höhe von € 590,00 inkl. 19% MwSt. klärt Ihr Treuhänder im Vorfeld schon alles für Sie ab, somit haben Sie keine Laufereien mehr. Ihr Leasing- oder Langzeitmiet-Vertrag wird Ihnen ganz bequem per Post zugestellt. Sie müssen den Vertrag nur noch unterschreiben und an die Leasinggesell- schaft zurücksenden, und schon in ein paar Tagen haben Sie Ihr ge- wünschtes Fahrzeug zur Verfügung. Die Gebühr von € 590,00 inkl. 19% MwSt. für diesen Service fällt erst nach der Auslieferung des Fahrzeuges an und wird Ihnen dann gesondert in Rechnung gestellt.
Nach dem Auftrags- und Zahlungseingang gründen wir Ihnen eine britische Limited, oder eine Limited & Co. KG mit Treuhand-Service, und dem von Ihnen gewünschten Firmennamen, inkl. Stellung des Registered Offices und dem Secretary Services für ein Jahr. Die Verfügbarkeit des Wunschnamens für Ihre Limited prüfen wir für Sie kostenfrei. Selbstverständlich erhalten Sie alle notwendigen Firmen-Dokumente mit beglaubigter deutscher Über- setzung für die deutsche Niederlassung.
Diesen Service benötigen Sie nur in wenigen Fällen für Ihre jetzige Situation! Als Zusatzoption stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zusätzlich einen Geschäftsführer (eine natürliche deutsche Person) für Ihre Gesellschaft mit bester Bonität.
Der Treuhand-Geschäftsführer steht für Sie im englischen und deutschen Handelsregister und repräsentiert Ihre Gesellschaft nach außen hin mit bester Bonität. Sie werden als General-Bevollmächtigter der Gesellschaft ernannt und erhalten eine Generalvollmacht woraus hervorgeht, dass Sie im Namen der Gesellschaft der Vertretungsberechtigte sind und alle Geschäfte tätigen dürfen. Wenn Sie diese Zusatzoption eines Geschäftsführers gerne wünschen, fallen zusätzlich zu unseren Gründungsgebühren eine einmalige Vermittlungs- Provision in Höhe von € 756,30 zzgl. 19% MwSt. an. Das monatliche Honorar für den Treuhand-Geschäftsführer beträgt € 195,00 netto und wird monatlich direkt zwischen Ihnen und dem Treuhand-Geschäftsführer abge- rechnet. Die Kosten hierfür sind bei entsprechender steuerlicher Struk- turierung steuerlich voll als Betriebs-Kosten abzugsfähig (bezüglich der Ein- zelheiten fragen Sie bitte Ihren Steuerberatersteuer, oder schliessen Sie mit dem mit uns kooperierenden Rechtsanwälten/Steuerberater ein Auftrag ab.)!
[Insolvenz-Paket][Anonym] |